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Wenngleich Videosprechstunden in der UV-GoÄ bisher noch nicht abgebildet werden, existieren doch inhaltlich vergleichbare Abrechnungsziffern für andere Leistungen. SCHLUSSFOLGERUNG Videosprechstunden bieten das Potenzial, sowohl die Qualität des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens zu verbessern als auch zu einer Kostensenkung beizutragen. Da mit einer zunehmenden Bedeutung von Videosprechstunden zu rechnen ist, sollten Videosprechstunden als Regelleistung in das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren aufgenommen und adäquate Abrechn